Urteile gegen RSHA-Angehörige Hahnenbruch und Neuhaus

Im ersten Urteil der Nürnberger Prozesse wurden am 1. September 1946 Gestapo, SS und SD als verbrecherische Organisationen verurteilt.

„These organizations had so openly aimed at the Commission of violence and the preaching of race hatred, that no man could have joined them without criminal intent.“

Das betraf auch die RSHA-Angehörigen Hahnenbruch und Neuhaus. Hahnenbruch war nach dem Kriegsende mehrere Jahre als Kriegsverbrecher interniert. Neuhaus 1953 nach seiner Enttarnung in Frankfurt und Siegen verurteilt.

Mit Zustimmung der F.A.Z. GmbH
Mit Zustimmung der dpa

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In den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin gegen Angehörige des RSHA ab dem Jahr 1963 wurde das Ermittlungsverfahren „Mordverdacht an Reichsminister a. D. Hamm wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ nicht wieder aufgenommen, obwohl beide Sturmbannführer der Justiz bekannt waren. Eine juristische Aufarbeitung des Versagens der Justiz in der Causa Hamm steht noch aus.

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